Tourismusabgabe

Zuständig

Die Ortstaxe beträgt  seit 01. Nov. 2023 landesweit einheitlich 2,40 €

 

Befreiungen von der Ortstaxe: 

Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:

1.    Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,

2.    Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,

3.    Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,

4.    Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen, sowie

5.    Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.