Kundmachung "Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch"

Aushängezeitraum: 23.10.2024 - 02.12.2024

Gemäß § 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz 1991 idgF. wird kundgemacht, dass der Lageplan vom 22.10.2024 (Beilage I) betreffend die beabsichtigte Einreihung der Straßenabschnitte Grst. Nr. 154/1, 156/9 und 156/13, KG Strass (rot dargestellt) in die Straßengattung „Gemeindestraße“ im öffentlichen Gut durch 4 Wochen, das ist von 28.10.2024 bis einschließlich 28.11.2024, zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt Straß im Attergau während der Amtsstunden aufliegt.

 

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt einzubringen.


2024_Verständigung-Kundmachung_GST WS Fronbühel.pdf herunterladen (0.21 MB)

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Der Bürgermeister

Thomas Mayrhofer